node created 2017/06/14
Zu dem Amalgam von Politischen und Verbrechern, mit dem in Deutschland wie in Rußland die Konzentrationslager begannen, fügt sich sehr bald ein drittes Element, das bald die Majorität aller Insassen bilden sollte. Diese größte Gruppe bestand aus Menschen, die überhaupt nichts getan haben, was, sei es in ihrem eigenen Bewußtsein oder im Bewußtsein ihrer Peiniger, in irgendeinem rationalen Zusammenhang mit ihrer Haft steht. Ohne sie hätten die Lager niemals existieren beziehungsweise die ersten Jahre des Regimes überleben können.

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Diese in jedem Sinne vollkommen Unschuldigen bilden nicht nur die Majorität der Lagerbevölkerung, sie sind auch diejenigen, die schließlich in den deutschen Gaskammern "ausgemerzt" wurden. Nur in ihnen konnte der Mord der juristischen Person so vollständig durchgeführt werden, daß sie ohne Namen und ohne Taten oder Missetaten, an denen man sie hätte erkennen können, in den Massenfabriken des Todes "verarbeitet" werden konnten, die zudem schon ihrer Fassungskraft wegen individuelle Fälle gar nicht mehr berücksichtigen konnten. (Ein Jude etwa, der sich wirklich gegen das Naziregime "vergangen" hatte, kam dort gar nicht erst hinein, er wurde sofort erschossen oder totgeschlagen.) Die Gaskammern waren von vornherein weder als Abschreckungs- noch als Strafmaßnahme gedacht; sie waren bestimmt für Juden oder Zigeuner oder Polen "überhaupt", und sie dienten letztlich dem Beweis, daß Menschen überhaupt überflüssig sind.

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Während die Einteilung der Insassen in Kategorien nur eine taktisch-organisatorische Maßnahme für die Verwaltung der Lager ist, zeigt die Willkür der Einlieferungen das wesentliche Prinzip der Institution als solcher an. Die Existenz einer politischen Opposition ist für das Konzentrationslagersystem nur ein Vorwand, und sein Zweck ist nicht erreicht, wenn infolge ungeheuerlichster Abschreckung die Bevölkerung sich mehr oder minder freiwillig gleichschaltet, daß heißt ihrer politischen Rechte begibt. Die Willkür bezweckt die bürgerliche Entrechtung aller von einem totalitären Regime Beherrschten, die schließlich in ihrem eigenen Land so vogelfrei werden wie sonst nur Staaten- und Heimatlose. Die Entrechtung des Menschen, die Tötung der juristischen Person in ihm ist die Vorbedingung für sein totales Beherrschtsein, dem selbst freie Zustimmung hinderlich ist [Damit hängt zusammen, daß jede Propaganda und "Weltanschauungslehre" in den Lagern ausdrücklich verboten waren. (Siehe Himmler, *Wesen und Aufgabe der SS und der Polizei*.) Hiermit wiederum muß man zusammenhalten, daß Lehre und Propaganda auch für die bewachenden Eliteformationen nicht zugelassen waren; ihre Weltanschauung sollte nicht "gelehrt", sondern "exerziert" werden (Robert Ley, op. cit.)]. Und dies gilt nicht nur von speziellen Kategorien wie Verbrechern, politischen Gegnern, Juden, an denen die Sache ausprobiert wird, sondern von jedem Einwohner eines totalitären Staates.
"Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft", S. 658 ff.